Religion und Staat Bedeutung

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Religion und Staat

Religion und Staat Logo #42176(Text von 1930) Religion und Staat. 'Was den Staat in Religionsdingen allein interessieren darf, ist: wozu die Lehrer derselben anzuhalten sind, damit er nützliche Bürger, gute Soldaten und überhaupt getreue Untertanen habe', Str. d. Fak. 1. Abs. Allg. Anmerk. 6. Anm. (V 4, 106); vgl. Anthr. letz...
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